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Bewegungsfreiheit für Asylsuchende

Integrationsministerin Irene Alt hat sich vor dem Landtag dafür ausgesprochen, Menschen mit laufendem Asylverfahren landesweite Bewegungsfreiheit zu erlauben. Damit unterstützte sie im Namen der Landesregierung einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zur Änderung der sogenannten Residenzpflicht.
Ministerin Irene Alt; Bild: stk
Die bestehende Regelung der Residenzpflicht ist nicht mehr zeitgemäß. Asylsuchende sollen mehr Bewegungsfreiheit erhalten.

Dieser Antrag wurde gestern Abend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. "Die Residenzpflicht ist - so wie sie jetzt geregelt ist - nicht mehr zeitgemäß. Asylbewerber sollen sich nach Auffassung der Landesregierung in Zukunft frei im ganzen Land bewegen dürfen. Denn diese Regierung steht zu dem erklärten Ziel, die Aufnahmebedingungen von Flüchtlingen zu verbessern und sie von unnötigen Restriktionen zu befreien", begründet Irene Alt ihre Haltung. Insgesamt würden von der angestrebten Neuregelung etwa 1.700 Menschen profitieren.

Derzeit dürfen sich Asylsuchende, deren Verfahren noch läuft, im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks, in dem ihre Kommune liegt, frei bewegen. Damit sind sie schlechter gestellt als Menschen mit abgelehntem Asylverfahren, die im Besitz einer Duldung sind. Denn diese dürfen sich innerhalb der Landesgrenzen frei bewegen, da eine Duldung räumlich lediglich auf das Landesgebiet beschränkt ist. "Dies ist ein Wertungswiderspruch, den wir beseitigen wollen", so Integrationsministerin Alt.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Bundesregierung nach einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes den Bundesländern die Möglichkeit gegeben habe, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern auf das jeweilige Land auszuweiten. Die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nutzten diese Option und hätten bereits entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Baden-Württemberg wolle ebenso wie Rheinland-Pfalz diesem Beispiel folgen.

"Die Landesregierung bittet die Ausländerbehörden schon jetzt, Anträge auf eine sogenannte Verlassenserlaubnis großzügig zu behandeln und die Erlaubnisse gebührenfrei zu erteilen", so die Ministerin weiter. Mit Blick nach Berlin kritisiert sie: "Der Bund drückt sich beim Thema Residenzpflicht um seine politische Verantwortung, hier selbst bundesweit für klare Verhältnisse zu sorgen. Stattdessen bekommen wir jetzt Landeslösungen, die zwangsläufig zu einer Rechtszersplitterung führen, die keiner will." Die Landesregierung werde sich deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern für die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber einsetzen und eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen.

In einem zweiten Schritt möchte die Landesregierung Gespräche mit benachbarten Bundesländern aufnehmen, um länderübergreifende Lösungen zu diskutieren. Integrationsministerin Irene Alt: "Ballungsgebiete nehmen auf Landesgrenzen keine Rücksicht. So wäre es schon bei der Jobsuche im Rhein-Main-Gebiet oder im Rhein-Neckar-Raum eine riesige Hilfe, wenn die Betroffenen ohne Probleme ins Nachbarland fahren könnten. Ich sehe auch keinen triftigen Grund, warum eine Asylbewerberfamilie aus Mainz nicht in den Frankfurter Zoo fahren darf, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen."

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