Der Landtag hat heute in erster Lesung ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter, der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an die Angestellten-Tarifgehälter rückwirkend zum 1. März 2015 beraten. Bereits im August sollen Abschlagszahlungen geleistet werden.
„Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist leistungsfähig und trägt damit entscheidend zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei“, sagte Finanzministerin Ahnen heute im Landtag anlässlich der ersten Lesung des Besoldungsgesetzes.
Durch das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung vom Dezember 2011 war eine Erhöhung der Bezüge von jeweils einem Prozent bis zum Jahr 2016 vorgesehen. Bereits im vergangenen Jahr kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer an, sollte das Ergebnis der Steuerschätzung Spielräume erschließen, könnte der Tarifabschluss der Beschäftigten des Landes für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden.
Neben den Erfolgen einer konsequenten Sparpolitik zeichne sich nun ab, dass sich die Steuereinnahmen nicht nur konjunkturell, sondern auch strukturell verbessert hätten. Dies gäbe die Möglichkeit, die Bezüge stärker anzuheben und den Tarifabschluss der Angestellten zu übernehmen. Finanzministerin Doris Ahnen: „Diese Entscheidung ist eine mit Augenmaß, die die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Belange des Landeshaushaltes in den Blick nimmt.“
Die Anpassung der Beamtenbezüge um 2,1 Prozent, bezogen auf die Tabellenwerte 31.12.2014, sowie um weitere 2,3 Prozent in 2016 bei einem Mindestbetrag von 75 Euro kostet in diesem Jahr 87 Millionen und im kommenden Jahr 182,3 Millionen Euro.
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Finanzen
Bezüge werden angepasst
Der Landtag hat am Mittwoch in erster Lesung das Besoldungsgesetz beraten.

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