| Laufzeitverlängerung von AKWs

Bundesrat muss zustimmen

Rheinland-Pfalz hat in einem Gutachten prüfen lassen, ob für die von der Bundesregierung beabsichtigten Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist.
Atomkraftwerk Biblis
Das Atomkraftwerk bei Biblis.

"Das vorliegende Gutachten bejaht die Frage eindeutig. Eine Atomgesetznovelle mit dem Ziel der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke bedarf der Zustimmung des Bundesrates“, stellten Ministerpräsident Kurt Beck, Umweltministerin Margit Conrad und Justizminister Heinz Georg Bamberger heute in Berlin fest. "Das Land wird eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anstrengen, sollte das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden."

Das Gutachten im Auftrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung wurde durch die renommierte Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) aus Berlin erstellt. Die Zustimmungspflicht des Bundesrates wird aus Artikel 87 c Grundgesetz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abgeleitet, wonach eine Zustimmungspflicht sowohl bei der wesentlichen Umgestaltung von Zustimmungsgesetzen (hier Atomgesetz) als auch bei einer Verlängerung befristeter Zustimmungsgesetze besteht.

Beide Gründe für eine Zustimmungspflichtigkeit seien erfüllt:

1. Jede Erhöhung der im Atomgesetz festgelegten Reststrommengen pro Kernkraftwerk ist eine qualitativ wirkende und damit wesentliche Umgestaltung des Atomgesetzes.
2. Das aktuelle Atomgesetz beschränkt die Betriebsgenehmigungen für Atomkraftwerke durch die Festlegung definierter Reststrommengen, was einer Befristung der Aufsichtstätigkeit der Landesbehörden und einer zeitlichen Begrenzung des Eingriffs in die Verwaltungshoheit der Länder durch die Bundesauftragsverwaltung gleich kommt. Die Verlängerung befristeter Zustimmungsgesetze ist stets zustimmungsbedürftig.

Dies bedeutet: Jede - auch eine "moderate" - Laufzeitverlängerung ist zustimmungspflichtig. Das widerlegt die "politische" rechtliche Position der Bundesregierung, dass eine "moderate“ Laufzeitverlängerung nicht zustimmungsbedürftig sei.

Gestützt wird die Auffassung, dass bei einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist, auch von anderen Gutachten. Die beiden vom  Bundesumweltministerium eingeholten Rechtsgutachten kommen ebenfalls zu diesem Ergebnis.

Ministerpräsident Beck und die Minister Conrad und Bamberger verwiesen auf den enormen Schaden für die ganze Energiewirtschaft: "Die Bundesregierung weiß um die verfassungsrechtlich bedenkliche und riskante Position. Das beabsichtigte Vorgehen der Bundesregierung bedeutet Rechtsunsicherheit für die gesamte Energiebranche und wird unweigerlich zu Investitionszurückhaltung führen – dies betrifft die Erneuerung des Kraftwerksparks ebenso wie größere Investitionen in Erneuerbare Energien. Zudem schaden über Jahre weiter laufende Atomkraftwerke den Erneuerbaren Energien und damit einer Zukunftsbranche, die für Innovationen, Exportchancen und Arbeitsplätze steht."

<media _blank>Zum vollständigen Gutachten</media>

http://www.mufv.rlp.de/energie-und-klimaschutz/

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