Die Deutsche Rentenversicherung ist vor kurzem dazu übergegangen, die steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlichen Bürgermeistern und Beigeordneten als Arbeitseinkommen aus abhängiger Beschäftigung zu werten. Bei Ehrenbeamten, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber bereits eine Rente – beispielsweise durch Vorruhestand oder Erwerbsminderung – beziehen, kann dies zu einer empfindlichen Kürzung der Rentenzahlung und zum Verlust der Betriebsrente führen.
Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat inzwischen eine Vertrauensschutzregelung für die Betroffenen angekündigt, hält im Grundsatz aber an der Anrechnung der Aufwandsentschädigungen fest. In ihrem Brief an den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund schreibt die Bundesarbeitsministerin: "In Analogie zu früheren Vertrauensschutzregelungen soll es für fünf Jahre bei der bisherigen Rechtsauslegung verbleiben, ehe Aufwandsentschädigungen dann auch für den genannten Personenkreis als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.“
Dies, so Ministerpräsident Kurt Beck, sei keine Lösung: "Das bedeutet nur, dass die Ehrenbeamten, auf deren Einsatz und Erfahrung wir alle angewiesen sind, im Jahr 2015 wieder vor demselben Problem stehen wie jetzt. Damit kann niemand zufrieden sein. Das Land Rheinland-Pfalz wird vor diesem Hintergrund daran festhalten, mit Hilfe einer Bundesratsinitiative dafür zu kämpfen, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister und Beigeordneten dauerhaft sicher sein können, für ihr Engagement nicht mit Rentenkürzungen bestraft zu werden.“