Verbraucherschutzministerin Margit Conrad: "Dies bedeutet Chaos im Zahlungsverkehr. Fehler z.B. durch Zahlendreher sind vorprogrammiert. Nicht nur ältere Menschen, sondern alle Verbraucherinnen und Verbraucher sind davon betroffen.“ Zudem steht dem Bankkunden grundsätzlich kein Recht mehr zu, den Fehler rückgängig zu machen. Kleine Fehler beim Ausfüllen der Überweisung können damit fatale Folgen haben.
Rheinland-Pfalz setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über den Antrag entscheiden.
"Offensichtlich wird der Zahlungsverkehr vor allem im Interesse der Banken neu organisiert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben dabei auf der Strecke", sagte Conrad.
Belastungen und Risiken entstehen darüber hinaus dadurch, dass offensichtlich geplant ist, dass beim ganz normalen Zahlungsverkehr mit EC-Karte Fehler, die nicht beim Verbraucher liegen, entweder nicht oder nur noch gebührenpflichtig korrigiert werden und dass alle Einzugsermächtigungen wegen der EU-Anforderungen neu erteilt werden müssen.
Einen verbraucherfreundlichen Zahlungsverkehr hatte Rheinland-Pfalz bereits auf der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst 2010 gefordert und sich mit dieser Forderung auch durchgesetzt.
Die Bundesregierung hat offensichtlich in Brüssel bisher nichts erreicht.