Bamberger ging in seiner Rede auf den Arbeitnehmerdatenschutz ein: "Die Diskussion um Überwachungsmaßnahmen, unerlaubte Datenerhebungen und Kontrollen zeigt, wie fragil das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Bereich ist."
Einen ersten Schritt in Richtung eines besseren Arbeitnehmerdatenschutzes sei 2009 verwirklicht worden. "Im Bundesdatenschutzgesetz wurde eine Vorschrift ergänzt. Sie regelt die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen danach erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen."
Bamberger legte dar, dass es noch nicht klar sei, ob eine solche Regelung ausreiche. "Wir werden die Entwicklung im Blick behalten. Es bleibt dann zu prüfen, ob nicht ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz notwendig ist. Auf jeden Fall werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz vorantreiben", bekräftigte der Minister.