Der Ministerpräsident erinnerte daran, dass Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer ein Datenschutzgesetz erlassen habe. Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz, der vom Bundeskabinett jetzt auf den Weg gebracht worden sei, gehe in die richtige Richtung, allerdings seien viele der darin enthaltenen Regelungen zu unbestimmt und kompliziert. Er sehe hier Nachbesserungsbedarf.
Auch für Unternehmen bekomme der Datenschutz einen größeren Stellenwert, so Beck. Immer häufiger gebe es Meldungen über Datendiebstähle in den unterschiedlichsten Bereichen, über unzulässigen Handel mit Adress- und Bankverbindungsdaten sowie unzulässige Datennutzungen. Ein Betrieb müsse sich vor Angriffen auf firmeninterne Daten von außen, aber auch von innen schützen. Dies bezeichnete Beck als Herausforderung besonders auch für mittelständische Unternehmen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte, Edgar Wagner, empfahl den Unternehmen, den Schutz von Arbeitnehmerdaten offensiv zu betreiben. "Es gibt ihnen die Möglichkeit, etwas für ihr Firmenimage zu tun, das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu stabilisieren und sich insgesamt besser im digitalen Zeitalter zurechtzufinden.“
Zum Datenschutz in der Privatwirtschaft diskutierten anschließend Frank Bsirske, der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Dr. Claus Ulmer von der Deutschen Telekom, der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner und Prof. Dr. Martin Franzen, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.