Ministerin Conrad ergänzte: "Hier geht es um Sicherheit der deutschen Bevölkerung insgesamt, nicht nur um die der CDU-regierten Länder. Es geht um die Zukunft unserer Energiepolitik und nicht nur um das, was mit den Atomkonzernen gerade mal machbar ist.“
Ministerpräsident Beck bezweifelte, dass es für das von der Bundesregierung gestern verkündete "Moratorium“ eine rechtliche Grundlage gebe: "Die längeren Laufzeiten sind in einem Gesetz festgelegt, das vom Bundestag beschlossen wurde. Unabhängig davon, dass dieses Gesetz ohne Beteiligung der Länder und deswegen vermutlich verfassungswidrig zustande gekommen ist, gibt es für die Regierung keine Möglichkeit, ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz einfach außer Kraft zu setzen. Verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus als das, was Frau Merkel gerade tut. Der Verdacht erhärtet sich, dass diese Bundesregierung ihre gescheiterte Energiepolitik über die kommenden Landtagswahlen retten und sich danach alle Möglichkeiten offen halten will. Ich kann die Kanzlerin nur auffordern, sich nicht länger von parteipolitischen und wahltaktischen Interessen leiten zu lassen, sondern gemeinsam mit den Ländern – und zwar mit allen Ländern – eine geordnete Rechtsetzung in der Atomfrage vorzunehmen.“
Beck und Conrad verlangten die Rückkehr zum Atomkonsens, den die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder mit den AKW-Betreibern vereinbart hatte. Danach müsste ein Teil der Atomkraftwerke in Deutschland umgehend und dauerhaft stillgelegt werden. Einen entsprechenden Antrag, der auch die dauerhafte Abschaltung der ältesten und am schlechtesten geschützten Atomreaktoren zum Ziel hat, werde Rheinland-Pfalz am kommenden Freitag in den Bundesrat einbringen.