Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem März dieses Jahres, das den nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsanspruch (26 Tage bis zum 30. Lebensjahr, 29 Tage bis zum 40. Lebensjahr und 30 Tage ab dem 40. Lebensjahr) für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingestuft und für unwirksam erklärt hat. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich daher entschieden, allen Tarifbeschäftigten in ihrem Bereich altersunabhängig 30 Tage Jahresurlaub zu gewähren.
Mit seiner heutigen Entscheidung überträgt der Ministerrat diese Regelung auf die Beamtinnen und Beamten des Landes, für die bisher ebenfalls ein nach Lebensalter gestaffelter Urlaubsanspruch besteht.
Ministerpräsident Kurt Beck sagte, das Land nehme damit seine besondere Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten wahr: „Wir gleichen die vom BAG gerügte Ungleichbehandlung bewusst durch eine Anpassung des Urlaubsanspruches für jüngere Beamtinnen und Beamte nach oben aus.“ Innenminister Roger Lewentz wies darauf hin, dass die zusätzlichen Urlaubstage für die Beamtinnen und Beamten unter 40 Jahren rückwirkend auch für das Jahr 2011 gewährt würden. „Der zusätzliche Urlaubsanspruch wird dem für das Jahr 2012 hinzugefügt, so dass die Betroffenen bis Ende September 2013 Zeit haben, den Urlaub auch wirklich zu nehmen. Ich denke, das Land wird damit den Erwartungen gerecht, die unsere Beamtinnen und Beamten an ihren Dienstherrn stellen“, sagte Lewentz.
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Beamtenrecht
Den Jahresurlaub erhöht
Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Innenminister Roger Lewentz beschlossen, den jährlichen Urlaubsanspruch der Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz unabhängig von deren Lebensalter auf 30 Tage festzusetzen.
