| Opferschutz

Den Opferschutz stärken

„Mit dem Gesetzesentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung bauen wir den Opferschutz in Rheinland-Pfalz weiter aus“, erklärte Justizminister Herbert Mertin anlässlich der Kabinettssitzung am Dienstag.
Helfende Hände

„Strafverfahren - insbesondere die Durchführung der Hauptverhandlung -  stellen häufig für die Opfer schwerer Straftaten eine weitere große Belastungsprobe dar. Sie sollten in besonderem Maße die Unterstützung der Justiz erfahren“, so Mertin weiter. 

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Zeugenbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten. Sie hat den Zweck, für Opfer von Straftaten die Belastung des durchzuführenden Strafverfahrens zu reduzieren. Der nun vorgelegte Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung der bundesgesetzlichen Vorgaben zur psychosozialen Prozessbegleitung regelt die Anerkennung der psychosozialen Prozessbegleitung und das Anerkennungsverfahren. Damit wird sichergestellt, dass den Opfern schwerer Straftaten die Beiordnung von qualifizierten psychosozialen Prozessbegleitern ermöglicht wird. 

Neben dem neu geschaffenen Gesetz müssen auch genügend qualifizierte Fachkräfte als psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter den Opfern zur Verfügung stehen. Deshalb habe das Ministerium der Justiz gemeinsam mit der Hochschule Koblenz einen Weiterbildungslehrgang entwickelt, der eine Qualifizierung in der psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht, erläuterte Mertin. 

Parallel zum Gesetzgebungsprozess startet ab 23. September 2016 bereits der zweite Durchgang dieser bisher einzigen Weiterbildungsmöglichkeit in Rheinland-Pfalz.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein qualifizierender Hochschulabschluss in den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder Soziologie sowie zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Sie schließt nach zehn Modulen mit einem anerkannten Zertifikat über die wissenschaftliche Weiterbildung ab. Aktuell sind noch Teilnehmerplätze frei.

Information

Die Anmeldung zur wissenschaftlichen Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung“ 2016/2017 bei der Hochschule Koblenz kann unter <link http: www.ifw-anmeldung.de _blank external-link-new-window>www.ifw-anmeldung.de erfolgen. 

Den aktuellen Flyer zur Psychosozialen Prozessbegleitung und den Durchgang 2016/2017 finden Sie <link http: www.hs-koblenz.de fileadmin media fb_sozialwissenschaften ifw wb_pspb flyer_wb_pspb_2016-2017.pdf _blank external-link-new-window>hier als pdf-Datei.

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