Alle damit zusammenhängenden weiteren Fragen sollen in einem zweiten Schritt nach Vorlage des Evaluierungsergebnisses 2015 entschieden werden. Die Differenz zum Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten( KEF) stehe den Anstalten nicht zur Verfügung. Sie werde in eine Rücklage eingestellt bis zur Vorlage der Evaluierung und bis zur Diskussion der damit zusammen hängenden Fragen (beispielsweise Strukturausgleich, strukturelle Prüfung des Beitragsmodells, Stabilisierung des Beitrags bis einschließlich 2020).
Ebenfalls damit verbunden werden solle die Entscheidung über das Thema einer stufenweisen weiteren Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Die Abweichung von der Empfehlung der KEF beruht auf der Absicht der Länder, die notwendigen finanziellen Spielräume zu erhalten, um in einem zweiten Schritt im Rahmen der Evaluierung über Anpassungen bei den Anknüpfungspunkten für die Rundfunkbeitragspflicht zu entscheiden“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer. Dabei sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, geprüft werden. Zum Strukturausgleich erwarten die Regierungschefinnen und Regierungschefs einen Vorschlag der Intendantinnen und Intendanten der ARD bis zur Konferenz im Frühjahr 2015.
„Wir begrüßen darüber hinaus, dass die ARD unter Anerkennung der strukturellen Unterfinanzierung der Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk für die Jahre 2015/2016 eine Fortschreibung des internen Finanzausgleichs verabredet und diesen mit der KEF erörtert hat“, so Dreyer. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs nehmen zur Kenntnis, dass die KEF eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse auf Grundlage des ARD-Vorschlags ab 2017 emp-fiehlt. Sie nehmen in Aussicht, aufbauend auf ihrem Beschluss vom 24.-26. Oktober 2011 in Lübeck, die Finanzausgleichsmasse ab dem 1. Januar 2017 auf 1,6 Prozent zu erhöhen. Diese Neuregelung solle zeitgleich mit der Absenkung des Rundfunkbeitrags staatsvertraglich verankert werden.
„ARD, ZDF und DLR haben wir beauftragt, ein überarbeitetes Konzept für einen crossmedialen Jugendkanal vorzulegen, das die Argumente der KEF berück-sichtigt und die von der KEF aufgeworfenen Fragen beantwortet“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer.