| Plan für Sonderabfälle

Die Frist der Anhörung läuft

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung stellt als oberste Abfallbehörde den Entwurf einer Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz ‚Teilplan: Sonderabfallwirtschaft’ vor. Bis zum 28.06.2013 besteht für alle fachlich berührten Stellen sowie für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu diesem Entwurf zum Stellung zu nehmen.
Alt-Batterien als Beispiel für Sonderabfall; Bild: dpa, Archiv

Ministerin Lemke: „Wie bei allen Abfällen geht es auch bei Sonderabfällen darum, diese nach Möglichkeit zu vermeiden oder einer Verwertung zuzuführen. Die Entsorgung von Sonderabfällen wird durch die Entsorgungswirtschaft sichergestellt. Mit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH steht in Rheinland-Pfalz eine qualifizierte Einrichtung zur Verfügung, die darüber wacht, dass die gesetzlichen Ziele und Standards eingehalten werden.“

In den Planentwurf wurden die veränderten rechtlichen Bundesvorgaben aufgenommen. Die Daten zum Sonderabfallaufkommen wurden mit Zahlen aus dem Jahr 2011 aktualisiert. Zudem wurde der Bestand an verfügbaren Entsorgungsanlagen im Land erneut erfasst. Neue Anlagenplanungen sind nicht vorgesehen.

Der Entwurf kann auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums herunter geladen (<link http: www.mwkel.rlp.de sonderabfallplan _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.mwkel.rlp.de/sonderabfallplan) und kommentiert (<link mail ihr e-mail>Sonderabfallplan@mwkel.rlp.de) werden.

Der Entwurf liegt für einen Monat, vom Dienstag, 14.5. bis Freitag, 14.6.2013 jeweils Montag bis Donnerstag von 9 – 12 Uhr und 14 – 15.30 Uhr sowie Freitag von 9 – 13 Uhr in folgenden Dienstgebäuden zur Einsicht durch die Öffentlichkeit aus:

•    Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Zimmer E 107

•    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Dienstgebäude Neustadt 21, 56068 Koblenz, Zimmer 302

•    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Zimmer 138

Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Frist schriftlich Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens Freitag, 28.6.2013, 24 Uhr gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz oder gegenüber den o.g. Dienststellen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd erhoben werden. Das Datum des Eingangs ist maßgebend.
Im Anschluss an die Anhörung betroffener externer Stellen und die Auslegung zur Einsicht der Öffentlichkeit wird der neue Sonderabfallplan dem Kabinett vorgelegt und nach Billigung veröffentlicht.

Die Bundesländer stellen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind. Der derzeit noch gültige Sonderabfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz stammt aus dem November 2006.

Die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Rheinland-Pfalz ist in die Bereiche „Sonderabfallwirtschaft“ und „Siedlungsabfallwirtschaft“ aufgeteilt. Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz „Teilplan: Siedlungsabfallwirtschaft“ wird  ebenfalls fortgeschrieben. Die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

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