Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat die Bundesrepublik Deutschland den ständigen Willen zu einem bestmöglichen Opferschutz unmissverständlich bekundet. Dies bedeutet, die dort getroffene Vereinbarung im Sinne eines ‚Nein heißt Nein‘ gesetzlich zu verankern. „Um die Reform des Sexualstrafrechts voranzutreiben, haben wir unsererseits nun im Bundesrat die Initiative ergriffen, mit der wir uns für die Vervollständigung des Schutzes von Opfern sexueller Gewalt einsetzen“, so die Ministerpräsidentin. Frauenministerin Irene Alt ergänzt: „Wir wollen erreichen, dass jede sexuelle Handlung, die nicht einvernehmlich erfolgt, strafrechtlich belangt werden kann – unabhängig davon, ob dabei Gewalt angewendet wurde oder ob sich das Opfer wehrt. Für uns gilt ganz klar: ‚Ein Nein heißt Nein!‘ Das Sexualstrafrecht muss endlich die Frauen und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung besser schützen.“
Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Hamburg und Niedersachsen einen Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts in die für den 26. Februar 2016 angesetzte Bundesratssitzung eingebracht.
Die Neufassung des Sexualstrafrechts muss nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unmissverständlich unter Strafe stellen. Insbesondere darf die Strafbarkeit nicht lediglich von der Anwendung von Gewalt oder von der Gegenwehr des Opfers abhängig gemacht werden. Vielmehr muss sie bereits an das fehlende Einverständnis des Opfers anknüpfen. Zentraler Punkt der neuen Regelung muss die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sein. Denn gerade sie begründet das spezifische Handlungsunrecht.
„Nur ein Sexualstrafrecht ohne Strafbarkeitslücken wird den Opfern sexueller Gewalt wirklich gerecht“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
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Sexualstrafrecht
Die Schutzlücke schließen
„Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen endlich geschlossen werden. Es ist gut, dass die monatelange Blockadehaltung nun endlich aufgegeben wurde und die Reformpläne des Bundesjustizministers weiter Gestalt annehmen können“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der von Rheinland-Pfalz ergriffenen Bundesratsinitiative.

© dpa