| 11. Brüsseler Mediengespräch

Diskussion über "Die Zukunft der Medienregulierung im Europarat“

"Die Zukunft der Medienregulierung im Europarat“ war das Thema des 11. Brüsseler Mediengesprächs am 2. Dezember 2010 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel. Eingeladen hatten die Landesvertretung und das Mainzer Medieninstitut. Im Kern ging es bei dem Gespräch um die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise der Europäischen Union bei der Regulierung der Medien in Europa.

Hintergrund der Diskussion ist der Stillstand des Revisionsprozesses des Übereinkommens für grenzüberschreitendes Fernsehen des Europarates (Fernsehübereinkommen). Dieser ist eingetreten nachdem den Mitgliedstaaten seitens der Europäischen Kommission die Kompetenz zum Abschluss internationaler Übereinkommen in den durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) harmonisierten Bereichen abgesprochen wurde.

In seinem einführenden Vortrag machte der stellvertretende Direktor des Mainzer Medieninstituts, Prof. Dr. Udo Fink, nach einem kurzen historischen Überblick deutlich, dass eine bestehende Außenkompetenz als Folge einer Innenkompetenz der Union nicht eo ipso eine ausschließliche, in dem Sinne sei, dass keine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten mehr daneben treten könne. Entscheidend sei viel mehr die Rechtsgrundlage, aus der sich die Innenkompetenz der Union ergebe. So bleibe es bei der Abschlusskompetenz der Mitgliedstaaten, wenn es nicht um Regelungen des Binnenmarktes sondern um den "Free Flow of Information“ oder die Förderung europäischer Werke gehe. Er betonte darüber hinaus die besondere politische Bedeutung des Fernsehübereinkommens, dass es ermögliche, Prinzipien der audiovisuellen europäischen Politik weit über die Grenzen der EU hinaus zu tragen.

In der vom stellvertretenden Direktor des Mainzer Medieninstituts, Prof. Dr. Matthias Cornils, moderierten Podiumsdiskussion traten unterschiedliche Auffassungen zutage. Der Botschafter des Europarates bei der Europäischen Union, Torbjørn Frøsnes, betonte, dass das Fernsehübereinkommen des Europarates von größter Bedeutung sei. Es forme die in Artikel 10 EMRK gewährleistete Meinungsfreiheit und somit einen Eckpfeiler der Demokratie aus. Der Europarat wolle auch in Zukunft als Forum paneuropäischer multilateraler Kooperation die europäischen Standards und Werte weiter verbreiten. Er blicke daher mit freudiger Erwartung in die Zukunft der Medienregulierung des Europarates. Der Vertreter der Europäischen Kommission, Dr. Harald Trettenbrein, wies zunächst darauf hin, dass die gesamte Europäische Medienregulierung auf der grundrechtlichen Gewährleistung der Meinungsfreiheit und der Möglichkeit einer Individualbeschwerde basiere und somit Medienregulierung den Europarat voraussetze. Allerdings bedürfe es eines Übereinkommens, dass über die Replizierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste hinaus gehe und sich auf die Stärkung der grundrechtlichen Aspekte beschränke. Diese müsse so gestaltet sein, dass sie in der Zukunft nicht ständig an technologische Neuerungen angepasst werden müsse. Nach Ansicht von Dr. Michael Kogler, Vertreter des Bundeskanzleramts Österreich und gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für grenzüberschreitendes Fernsehen des Europarates, könne der Ausgang des Revisionsstillstandes rechtstheoretisch unterschiedlich beurteilt werden. Die Lösung, beispielsweise der Abschluss einer Rahmenkonvention, liege vielmehr in einer rechtspolitischen Entscheidung der Mitgliedstaaten. Er bezweifelte die Ansicht der Kommission, wonach durch die AVMD-Richtlinie eine Harmonisierung des audiovisuellen Bereichs dergestalt erfolgt sei, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europarates keine Regelungen mehr im Bereich der Menschenwürde treffen könnten. Gleichwohl hielt er die derzeitige Lage für aussichtslos. Die Weiterarbeit an einem wie auch immer gearteten rechtspolitisch gewünschten Übereinkommen hänge in erster Linie davon ab, welche Kompetenzen den Mitgliedstaaten verblieben.

 

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