Die Ministerpräsidentin wird in der Bundesratssitzung am Freitag turnusgemäß zur zweiten Vizepräsidentin des Bundesrates gewählt. Ein Jahr lang wird die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin so Gelegenheit haben, die Aufgaben des Bundesratspräsidiums kennen zu lernen, bevor im November 2016 das Amt der Bundesratspräsidentin für ein Jahr von Rheinland-Pfalz übernommen wird. Ministerpräsidentin Malu Dreyer betonte: „Ich freue mich auf die Aufgabe als Vizepräsidentin des Bundesrates und darauf, der Länderkammer zu dienen und an dieser Stelle für die föderale Teilhabe an der Bundesgesetzgebung mit Verantwortung zu tragen.“
Jedes Jahr zum 1. November wählt der Bundesrat aus dem Kreis der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sein neues Präsidium. Ihm gehören der Bundesratspräsident und zwei Stellvertreter an. Die Wahl der Bundesratspräsidenten erfolgt nach einer vereinbarten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Der Turnus beginnt mit dem Regierungschef/der Regierungschefin von Nordrhein-Westfalen, dem Land mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern.
So sieht es eine Vereinbarung vor, auf die sich die Ministerpräsidenten 1950 in Königstein im Taunus verständigt haben. Die Regelung sorgt für Unabhängigkeit bei der Besetzung des Amtes des Bundesratspräsidenten von wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen. Zudem kommt jedes Land gleichberechtigt an die Reihe, den Präsidenten oder die Präsidentin zu stellen.
Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten ist eine Regel vereinbart: Zum Ersten Vizepräsidenten wird jeweils der Präsident des Vorjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.
Die Hauptaufgaben des Präsidenten bestehen im Wesentlichen in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen des Bundesrates. Der Bundesratspräsident beziehungsweise die Bundesratspräsidentin vertritt die Bundesrepublik Deutschland rechtlich in allen Angelegenheiten des Bundesrates.
Daneben weist das Grundgesetz dem Präsidenten/der Präsidentin des Bundesrates eine besondere Aufgabe zu: Er/Sie hat laut Artikel 57 Grundgesetz die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt geschieden ist. Protokollarisch wird der Bundesratspräsident wegen dieser Vertreterfunktion oft als „Nummer 2“ nach dem Bundespräsidenten angesehen.
Rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten hatten bisher fünf Mal das Amt des Bundesratspräsidenten inne: Peter Altmaier 1954/1955 und 1965/1966, Bernhard Vogel 1976/1977 und 1987/1988, Kurt Beck im Jahr 2000/2001.