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Ehegattensplitting für Homo-Ehe

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Familienministerin Irene Alt haben die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, wonach auch eingetragene Lebenspartnerschaften ein Recht auf Ehegattensplitting haben.
Händchen halten; Bild: rlp-Archiv

„Damit sind endlich die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner mit Eheleuten steuerrechtlich gleich gestellt“, sagte Dreyer. „Leider musste erneut das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung korrigieren und die Union auf den rechten Weg bringen. Unabhängig von der sexuellen Orientierung der Menschen müssen alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden“, so die Ministerpräsidentin.

Die Haltung der Bundesregierung zur Behandlung von Homo-Ehen sei schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Malu Dreyer: „Eine Bundeskanzlerin, die sich zum wiederholten Male erst bewegt, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht gezwungen wird, übt keine Richtlinienkompetenz mehr aus. Mehr noch: Sie ist zunehmend eine Kanzlerin ohne eigene Haltung.“

Die Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten die steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften bereits unterstützt habe. „Vorbehaltlich einer endgültigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung hat unsere Finanzverwaltung gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern bereits  die Lohnsteuerklassenwahl III/V  wie bei Eheleuten ermöglicht.“

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