| Ehrenamt

Ehrenamtskarte eingeführt

Als 37. Kommune hat die Verbandsgemeinde Vallendar die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsekretär Clemens Hoch, und Verbandsbürgermeister Fred Pretz unterzeichneten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
Staatssekretär Clemens Hoch bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte in der Verbandsgemeinde Vallendar.

„Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Menschen freiwillig engagieren. Das sehen wir gerade aktuell bei dem großartigen ehrenamtlichen Engagement bei der Flüchtlingsbetreuung. Wir können es nicht hoch genug schätzen und anerkennen, dass sich in Rheinland-Pfalz so viele Menschen ehrenamtlich engagieren und Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Deshalb hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer vor einem Jahr die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt“, sagte der Chef der Staatskanzlei. Mit der Ehrenamtskarte wolle das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen für ihr Engagement danken und ihnen die verdiente Anerkennung zukommen lassen. Rund 80 Kommunen hätten bereits ihr Interesse bekundet, am Projekt teilzunehmen. „Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto mehr Vergünstigungen können landesweit angeboten werden. Ich möchte allen Ehrenamtlichen hier in der Verbandsgemeinde Vallendar für ihren Einsatz danken und ihnen viel Freude bei der Nutzung der Ehrenamtskarte wünschen“, so Staatssekretär Clemens Hoch.

„Die Unterstützung des Ehrenamtes in einer Kommune ist eine der angenehmsten Pflichten eines Bürgermeisters“, betonte Verbandsbürgermeister Fred Pretz bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Zur Verbandsgemeinde Vallendar gehören drei Ortsgemeinden sowie die Stadt Vallendar.

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land bietet ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen an.

Weitere Informationen unter <link http: _blank external-link-new-window>www.wir-tun-was.de

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