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Eine Abkopplung liegt nicht vor

Finanzminister Carsten Kühl reagierte heute auf ein von Gewerkschaften vorgelegtes Gutachten, das die gesetzlich festgelegten Besoldungsanpassungen bis 2016 um ein Prozent hinterfragt.
Taschenrechner auf Geldscheinen; Bild: rlp-Archiv

„Mit unserem Gesetz haben wir einen finanziell vernünftigen und vor allem verfassungsrechtlich zulässigen Weg beschritten“, sagte der Finanzminister. „Eine Abkopplung von der Einkommensentwicklung des öffentlichen Dienstes liegt nicht vor. Wenn man statt um 2,65 Prozent wie bei den Angestellten nun die Beamtenbezüge für 2013 nur um ein Prozent erhöht, ist das keine Besonderheit. Schon oft wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht eins zu eins übernommen. Auf Nullrunden wie in anderen Ländern wollen wir ausdrücklich verzichten.“

Kühl weiter: „Im Vergleich mit anderen Ländern stehen wir gut da. Bei einer mittelfristigen Prognose werden sich unsere Besoldungsanpassungen auch an der zukünftigen Inflationsentwicklung messen lassen. Wie das Statistische Landesamt diese Woche bekannt gegeben hat, liegt die Inflationsrate im Land aktuell bei 1,1 Prozent.“

Von einem Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten zu sprechen, weist Kühl zurück. „Es stimmt, Beamtinnen und Beamte sind dem Staat gegenüber in einer besonderen Position. Ich würde das nicht Opfer nennen.“

Kühl sagte, „die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse muss alle Ausgaben des Landes einbeziehen. Es wäre nicht zu verantworten, beim Personal alleine über Stellenabbau einzusparen. Dieser Aspekt wird im Gutachten der Gewerkschaften entgegen dem im Gesetzgebungsverfahren vorgelegten Gutachten von Prof. Dr. Kurt Faßbender nur unzureichend berücksichtigt.

Kühl kündigte an, dass „die Landesregierung selbstverständlich die Tarif- und Einkommensentwicklung auch in den Folgejahren genau analysieren werde. Wenn daraus ein Handlungsauftrag entsteht, werden wir dem selbstverständlich folgen. Das verlangt schon die Fairness gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten, die gute und wichtige Arbeit leisten.“

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