„Der Bund ist in der Verantwortung für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Das Gesetz ist das wichtigste Vorhaben der Bundesregierung in der Politik von und für Menschen mit Behinderungen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention brauchen wir ein modernes, an Inklusion und Selbstbestimmung ausgerichtetes Leistungsgesetz, dass die bisherige Eingliederungshilfe ablöst“, erklären Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch zum Beschluss des Bundesrates.
Die Reform der Eingliederungshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz brauche eine solide Grundlage, so Bätzing-Lichtenthäler und Rösch. „Deshalb ist die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes erforderlich. Bisher tragen Länder und Kommunen allein die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Der Bund muss für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft auch finanzielle Verantwortung übernehmen“, betonen die Sozialministerin und der Landesbehindertenbeauftragte.