"Die Handlungsempfehlungen an die Kommunen für den Einsatz jugendlicher Testkäufer sind notwendiger Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, Jugendalkoholismus wirksam entgegenzutreten und den Jugendschutz sicherzustellen. Sie sind ein wichtiger Beitrag, jugendliche Gewaltdelikte, die oft im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholgenuss stehen, einzudämmen", sagte Innenstaatssekretär Roger Lewentz. "Je mehr Verkaufsstellen sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als wesentlichen Bestandteil ihrer beruflichen Verpflichtung betrachten, desto besser kann unsere Jugend vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren geschützt werden", sagte Bildungsstaatssekretärin Vera Reiß. Zugleich betonte sie, dass die gegen den Einsatz von jugendlichen Testpersonen in der Vergangenheit immer wieder geltend gemachten pädagogischen Bedenken zu vielfältigen Schutzmechanismen Anlass gaben, die in die Handlungsanleitungen integriert wurden. Sie stellten bei wertender Gesamtbetrachtung eine ausgewogene Balance zwischen dem jugendpolitischen Interesse an einer effektiven Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und den pädagogischen Anforderungen für einen solchen Einsatz dar.
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