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Elektronischer Rechtsverkehr

Wer Nachrichten per Mausklick unmittelbar an das zuständige Gericht übersenden kann, spart Zeit und Geld. Dies zeigte sich bei Durchführung des elektronischen Rechtsverkehrs in den verschiedenen Bereichen der Justiz.
Land- und Amtsgericht Trier
Land- und Amtsgericht Trier

In mehr als 10.000 Verfahren der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit ebenso wie bei den Registergerichten und dem gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland ist der elektronische Rechtsverkehr seit vielen Jahren fester Bestandteil des Rechtsalltags.

Rheinland-Pfalz hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, den elektronischen Rechtsverkehr bei allen Gerichten – aus Rechtsgründen mit Ausnahme der Strafgerichte – schrittweise bis zum 1. Januar 2018 vollständig einzuführen. So wird schon ab August 2015 der elektronische Rechtsverkehr mit dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz möglich sein. Ab Oktober 2015 folgen dann die 22 Insolvenzgerichte des Landes.

Auch mit der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die elektronische Kommunikation möglich sein. Die Pilotierung beginnt beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und dem Arbeitsgericht Koblenz jeweils am 7. September 2015. Im Jahr 2016 soll der elektronische Rechtsverkehr darüber hinaus auch bei ersten Zivilgerichten und in Grundbuchämtern eingeführt werden.

Die bisher gewonnenen Erfahrungen ließen erkennen, dass die elektronische Kommunikation mit den Gerichten einen wesentlichen Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz darstellt. In den letzten Jahren wurden daher große Anstrengungen unternommen, um Dienstleistungen der Justiz weiter zu digitalisieren. Beispielsweise können bereits jetzt Grundbuch- und Handelsregistereinträge, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungen, Urteile und Justizverwaltungsvorschriften online eingesehen oder gegen eine Gebühr elektronisch versandt werden.

Durch den elektronischen Rechtsverkehr können, Klagen, Anträge, Rechtsbehelfe und sonstige Schriftstücke rechtswirksam, sicher und schnell auf elektronischem Weg bei rheinland-pfälzischen Gerichten eingereicht werden. Die Verwendung aktueller Verschlüsselungsstandards und einer qualifizierten elektronischen Signatur gewährleistet, dass sensible Daten und Dokumente unverfälscht und vertraulich vom Absender an das Gericht übermittelt werden. Die Verwendung einer gewöhnlichen E-Mail reicht hingegen für die Einreichung von Schriftsätzen nicht aus.

Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nicht verpflichtend. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus können Klagen und Anträge wie bisher auf den Rechtsantragstellen der Gerichte zu Protokoll erklärt werden.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sie auf den Internetseiten des Ministeriums unter <link http: www.erv.mjv.rlp.de _blank external-link-new-window>www.erv.mjv.rlp.de.

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