| Rechtsbereinigung

Entbürokratisierung - eine Verpflichtung

"Rechtsbereinigung dient der Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften. Entbürokratisierung, also auch der Abbau überflüssiger Normen, ist kein Luxus, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger bei der Beschlussfassung des Ministerrates zur Einbringung des Entwurfes eines Elften Rechtsbereinigungsgesetzes in den Landtag.

Bamberger erläuterte, dass man im Jahr 1983 noch mehr als 1500 Rechtsvorschriften gehabt habe. "Durch eine kontinuierliche Rechtsbereinigung konnte eine Reduzierung auf 1140 Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Das ist ein Rückgang um über 24 Prozent seit Anfang der achtziger Jahre", so der Minister

Rechtsbereinigung sei eine Daueraufgabe, so Bamberger. "Nunmehr wurde das  Landesrecht unter Beteiligung der Fachressorts einer umfassenden Durchsicht unterzogen. Auf dessen Grundlage werden mit dem Elften Rechtsbereinigungsgesetz neun Gesetze und 23 Rechtsverordnungen vollständig und eine Rechtsverordnung teilweise aufgehoben", hob Bamberger abschließend hervor.

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