| Urteil zur „Tagesschau-App"

Entscheidung schafft Klarheit

„Das Urteil des Landgerichts Köln schafft erfreuliche Klarheit. Ich hoffe dabei, dass die Entscheidung dazu beiträgt, dass Presseverleger und insbesondere die ARD an den Verhandlungstisch zurückkehren und die Aussagen des Gerichts helfen, eine für die Zukunft tragfähige Lösung für die Präsenz beider Parteien im Netz zu finden“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier.
Staatssekretär Martin Stadelmaier; Bild: rlp
Staatssekretär Martin Stadelmaier; Bild: rlp


Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Entscheidung des Landgerichts Köln nur auf ein konkretes Angebot der ARD bezieht, das Gegenstand des Rechtsstreits war. Dabei handelt es sich um die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011. Eine allgemeine Aussage zu der nach dem Rundfunkstaatsvertrag zulässigen Länge oder Ausführlichkeit von Texten enthält das Urteil hingegen nicht, so Staatssekretär Martin Stadelmaier.

Die rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen zur Zulässigkeit der öffentlich-rechtlichen Telemedien als solche werden rechtlich nicht beanstandet. Dies gilt auch für die nach diesen Bestimmungen durchgeführten Genehmigungsverfahren im Drei-Stufen-Test. Das Urteil betrifft die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Verbots presseähnlicher Angebote in der Praxis. Für eine abschließende Bewertung bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten.

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