| Bundesdatenschutzgesetz

Entwurf zur Gesetzesänderung

"Es geht um nicht weniger als um den Schutz von Privatheit und Persönlichkeit. Das sind essentielle und existenzielle Grundrechte unserer Verfassung." Das betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Beratung des Bundesrates zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, der von Hamburg eingebracht worden ist. Hintergrund ist die Debatte um "Google-Street-View".
Google-Street-View; Bild: dpa
Ähnliche Autos fahren für Google derzeit durch Rheinland-Pfalz.

Nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in allen Bundesländern führen Fahrzeuge mit aufmontierten Kameras durch Städte und Dörfer und fotografierten flächendeckend. Da die Kameras aus einer Höhe von fast 3 Metern fotografierten, würden Daten erfasst, die den privaten Bereich von Menschen beträfen. Ein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stelle fest, dass diese flächendeckende Erfassung gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoße und auch unter den Aspekten des Schutzes von Privatheit und Persönlichkeit Bedenken begegne, so Bamberger.

"Die Bilder und Daten werden nach der Erfassung anschließend in die Vereinigten Staaten gesandt. Was dort damit geschieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Rheinland-Pfalz unterstützt den Gesetzentwurf aus Hamburg. Er enthält sinnvolle und notwendige Regelungen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen ausreichenden Schutz gegen mögliche Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts durch Unternehmen zu geben, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, und letztlich gewinnbringend verwerten. Das Land Rheinland-Pfalz prüft und behält sich jedoch vor, weitergehende gesetzgeberische Schritte auf den Weg zu bringen. Hierbei denken wir an eine mögliche Erhöhung der Bußgelder oder an Regelungen über die Leistung von Schmerzensgeld und die Einführung einer Verbandsklage", bekräftigte der Minister.

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