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Erfolg beim Professorinnenprogramm II

Erneut konnten die rheinland-pfälzischen Hochschulen mit ihren Ideen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft überzeugen. Messen lässt sich das am großen Erfolg in der aktuellen Ausschreibungsrunde zum Professorinnenprogramm II.
Foto: dpa

Neben der Universität Koblenz-Landau konnten sich auch die Technische Universität Kaiserslautern sowie die Fachhochschule Kaiserslautern und damit alle drei Bewerberinnen aus Rheinland-Pfalz mit ihren Gleichstellungskonzepten durchsetzen.

Alle drei wurden in das 2012 neu aufgelegte Professorinnenprogramm aufgenommen. Dies geht aus einer aktuellen Evaluation des Expertengremiums hervor, das die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern mit der Bewertung von Ideen zur gezielten Unterstützung von Wissenschaftlerinnen beauftragt hatte.

Im vergangenen Jahr wurden in der ersten Ausschreibungsrunde des Professorinnenprogramms II bereits die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Universität Trier und die Fachhochschule Mainz sowie die Hochschulen Koblenz und Trier für ihre Gleichstellungskonzepte bzw. die erfolgreiche Umsetzung ihrer Konzepte ausgezeichnet. Somit partizipieren am Professorinnenprogramm II insgesamt acht rheinland-pfälzische Hochschulen.

„Hochqualifizierte Frauen sind aus den Spitzenfunktionen unserer Hochschulen nicht wegzudenken und tragen maßgeblich zur Dynamik und zum Erfolg des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsstandortes bei. Die Gleichstellung ist für unsere Hochschulen zu einem Top-Thema geworden, was sich an ihren sehr überzeugenden und kreativen Konzepten ablesen lässt. Der erneute Erfolg beim Professorinnenprogramm, das eine wichtige Entwicklung in Köpfen und Hochschulen in Gang gesetzt und sich als Fördermittel bewährt hat, ist eine schöne Anerkennung“, so die rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen.

Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifika-tionsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl von Wissenschaftlerinnen in wissenschaftlichen Spitzenämtern zu steigern. Insgesamt hatten sich in der ersten und zweiten Ausschreibungsrunde zum Professorinnenprogramm II bundesweit 184 Hochschulen beworben, 147 wurden positiv bewertet.

Erfolgreiche Hochschulen können nun bis zu drei Professorinnen berufen – entweder in Form von frei werdenden Stellen (Regelberufungen) oder im Vorgriff auf demnächst frei werdende Stellen (vorgezogene Berufungen). Diese W2- oder W3-Stellen werden maximal fünf Jahre lang über eine Anschubfinanzierung von bis zu 150.000 Euro jährlich hälftig von Bund und Land finanziert. Mittel, die in den Hochschulen durch die Finanzierung der Professuren aus dem Programm frei werden (bei Regelberufungen), investieren die Hochschulen im Gegenzug in zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen.

Auch für das Professorinnenprogramm II stellen Bund und Länder wie bisher paritätisch 150 Millionen Euro bereit. Gefördert werden damit jene Hochschulen, die das externe Expertengremium mit ihren neuen Gleichstellungskonzepten überzeugen konnten bzw. die dokumentieren konnten, dass sie ihre im Professorinnenprogramm I positiv bewerteten Gleichstellungsmaßnahmen erfolgreich umsetzen. Im Juni 2012 hatte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz die Fortführung des Professorinnenprogramms bis Ende 2017 beschlossen. Dafür sichere das Land die erforderlichen finanziellen Mittel zu, so Doris Ahnen. Für die Fortsetzung des Programms stellt das Land unter anderem Mittel aus dem Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ bereit.

Seit Beginn des Professorinnenprogramms (2009-2013) stellte das Land insgesamt rund 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Fortsetzung des Programms sind rund drei Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen. Die rheinland-pfälzischen Hochschulen, die sich beim Professorinnenprogramm II beworben hatten, beantragten insgesamt 14 Regelprofessuren und neun „vorgezogene“ Professuren. Bei letzteren handelt es sich um Professuren, die in spätestens fünf Jahren nachbesetzt werden müssen, die aber bereits jetzt für diese Übergangszeit parallel mit Frauen besetzt werden können.

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