„Wir haben seit langem darauf hingewiesen, dass Bahnlärm genauso schädlich ist wie anderer Verkehrslärm. Endlich gelten für die Schienen die gleichen Lärmgrenzwerte wie für die Straße“, so Höfken. Das sei auch wichtig, um für den ansonsten umweltfreundlichen Schienenverkehr die notwendige Akzeptanz zu schaffen. „Wir werden uns jetzt beim Bund dafür einsetzen, dass der Schienenbonus auch bei der freiwilligen Lärmsanierung von Bahnstrecken keine Anwendung mehr findet, kündigte Ministerin Höfken an.
Damit wolle man erreichen, dass für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen im Mittelrheintal eine Finanzierung aus Mitteln des Bundes erfolgen kann. So könnten dann auch die Bewohner des durch den Güterverkehrslärm hoch belasteten Mittelrheintals weiter entlastet werden, erklärten Höfken und Lewentz. Mit der jetzt auch durch den Bund vorgelegten und lange erwarteten neuen Berechnungsvorschrift für Schienenlärm, der neuen „Schall 03“ sollte es auch möglich sein, die tatsächliche Lärmbelastung genauer zu ermitteln, ergänzte Lewentz. Bisher war besonders seitens der Bürgerinitiativen regelmäßig kritisiert worden, dass die Berechnungen zu ungenau seien.
Auch dem rheinland-pfälzischen Vorschlag, die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes dem Eisenbahnbundesamt zu übertragen, hat der Vermittlungsausschuss zugestimmt. „Pünktlich zum Tag gegen Lärm ist das ein großer Erfolg für den Lärmschutz“, so Höfken und Lewentz.