| Bundesverfassungsgericht

Erfolg für den Tierschutz

Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kleingruppenhaltung von Legehennen als Erfolg für den Tierschutz begrüßt. Den entsprechenden Normenkontrollantrag hatte die Landesregierung im Juni 2007 eingereicht, nachdem der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) eine neue Legehennenhaltungsverordnung in Kraft gesetzt hatte, die faktisch eine Wiedereinführung der Käfighaltung zum Gegenstand hatte.
Hühner
Erfolg für den Tierschutz. Das Verfassungsgericht fordert eine Neuregelung der Legehennenhaltung.

"Rheinland-Pfalz hat sich frühzeitig gegen die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen gewandt, weil diese Haltungsform Tierquälerei ist. Die sogenannten 'ausgestalteten Käfige’ der Kleingruppenhaltung sind nur wenig größer als konventionelle Kleinkäfige, wo die Tiere auf der Fläche eines DIN A4-Blattes eingesperrt sind. Dieses Tierelend wollte und will Rheinland-Pfalz nicht hinnehmen“, sagten Beck und Conrad.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem heute veröffentlichten Beschluss fest, dass der Tierschutz im damaligen Rechtsetzungsverfahren nicht angemessen berücksichtigt worden ist. Zudem sei die Tierschutzkommission nicht in der erforderlichen Weise angehört worden. Die Klageschrift aus Rheinland-Pfalz hatte auch diese Verfahrensmängel beim Zustandekommen der Legehennenhaltungsverordnung kritisiert. Beck und Conrad sagten dazu: "Die Bundesregierung hat dem Tierschutz nicht die nötige Bedeutung zukommen lassen und das im Grundgesetz verankerte und im Rahmen der Abwägung widerstreitender Belange zu berücksichtigende Staatsziel des Tierschutzes verletzt.“

Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Beschluss nun eine Neuregelung der Legehennenhaltung bis 31. März 2012. "Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um ein dauerhaftes Verbot der Kleingruppen-Käfige zu erreichen“, so die Politiker.

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