"EU-Reformvertrag muss bald in Kraft treten"

Nach Auffassung von Ministerpräsident Kurt Beck muss alles daran gesetzt werden, damit der europäische Reformvertrag von Lissabon bis Ende dieses Jahres in Kraft treten kann. „Die Beratung muss zügig, aber gründlich erfolgen.“
Europäisches Parlament

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 30. Juni festgestellt, dass dieser Vertrag in vollem Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Lediglich den im Lissabon-Vertrag angelegten Möglichkeiten, die Zuständigkeiten der EU ohne eine förmliche Vertragsänderung zu erweitern, hat das Bundesverfassungsgericht innerstaatliche Grenzen gesetzt und eine Überarbeitung des Begleitgesetzes verlangt. Die entsprechenden Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat haben am letzten Montag in Berlin begonnen.
Nach Auffassung des Mainzer Regierungschefs kommt es nunmehr darauf an, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages zeitnah und sachgerecht umzusetzen. Doch gibt es derzeit im Bundestag und in einigen Ländern Bestrebungen, Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat zu verankern, die weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen. Dieses ist nach Auffassung von Beck abzulehnen, da dann der Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Auch müsse die Bundesregierung künftig in Brüssel in Europafragen handlungsfähig bleiben.

Entscheidend sei - so Beck - dass der europäische Reformvertrag die demokratischen Grundlagen und die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union deutlich stärkt. Er sieht stärkere Beteiligungsrechte für die nationalen Parlamente und für die Landtage vor. Auch für die deutschen Länder und die Kommunen bringt er wesentliche Fortschritte, da die Rechte der EU besser abgegrenzt und kontrolliert werden können. „Die Landesregierung legt großen Wert auf die Beteiligung des Landtags und wird die begonnenen Konsultationen mit dem Parlament fortführen.“
Der Vertrag sieht als zentrales Instrument ein Subsidiaritätsfrühwarnsystem vor, das auch die Möglichkeit für Bundestag und Bundesrat enthält, beim Europäischen Gerichtshof gegen europäische Entscheidungen zu klagen. Erst mit einem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon werden die berechtigten Anliegen der Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen wirksam geschützt. Davon lenkt die CSU mit ihren Forderungen zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils ab.
„Jetzt müssen wir unsere Hausaufgaben machen, damit die größer gewordene EU angesichts der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise wieder in ruhigeres Fahrwasser gerät. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat uns deutlich aufgezeigt, wo es noch Probleme gibt, und diese Vorgaben gilt es nun Punkt für Punkt sorgfältig aufzuarbeiten. Eine Blockadepolitik, wie sie auch derzeit wieder in Äußerungen aus Kreisen der CSU und auch der Linken erkennbar ist, wird es mit uns nicht geben.“

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