Über sie wacht der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Ist der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft, können sich die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten an ihn wenden, wenn sie sich in ihren Menschenrechten verletzt oder von Folter bedroht sehen. Die Urteile, so Beck weiter, hätten erkennbare Verbesserungen der Menschenrechtssituation beispielsweise in der Türkei oder auch in Russland gebracht. Zudem hätten sie in der Vergangenheit Druck zugunsten demokratischer Veränderungen in Ländern erzeugt, die unter der Herrschaft von Militärdiktaturen zu leiden hatten.
"Auch Deutschland“, betonte Beck, "ist immer wieder von Urteilen des Gerichtshofes für Menschenrechte betroffen.“ Er erinnerte an aktuelle Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung von Gefangenen oder auch zur Androhung von Folter in Entführungsfällen, die durchaus kontrovers kommentiert worden seien. "Die Entscheidungen des Gerichtshofs für Menschenrechte mögen nicht jedem gefallen. Doch halte ich es für wichtig, dass wir im zusammenwachsenden Europa gemeinsame Maßstäbe haben, an denen sich alle Europäer messen lassen müssen. Die Achtung der Menschenrechte ist in unserer Demokratie ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.“