Schutz vor mangelhaften Produkten bieten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Sie können bis zu zwei Jahren ab Kaufdatum gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Dies gilt grundsätzlich auch für preisreduzierte Ware. Geben Hersteller freiwillig eine Garantie auf Produkte, besteht diese zusätzlich zur Gewährleistung.
Ein Recht auf Umtausch fehlerfreier Ware besteht im Einzelhandel zwar nicht, viele Händler bieten ihren Kunden aber aus Kulanzgründen eine gewisse Umtauschfrist an. Die Bedingungen des Umtauschs - beispielsweise die Ausgabe eines Gutscheins statt Zahlung von Bargeld - kann der Händler festlegen. Anders sieht es im Versandhandel aus: Hier haben die Kunden in der Regel das Recht, die Produkte innerhalb von zwei Wochen ohne die Angabe von Gründen zurückzuschicken.
Zur pdf-Datei: <link http: www.mufv.rlp.de fileadmin mufv img inhalte verbraucherschutz vdm-umtausch_und_reklamation.pdf _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Faltblatt „Umtausch und Reklamation – Kennen Sie Ihre Rechte?“