Die Sofortmaßnahme gilt bis zur Vereinbarung eines geplanten „Sicherstellungszuschlages“ durch die Vertragspartner, der ab dem 1. Juli 2015 zu zahlen sein wird.
„Die zügige finanzielle Entlastung von Hebammen, die beispielsweise im ländlichen Bereich Geburten begleiten, ist ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der freiberuflichen Geburtshilfe auch in Rheinland-Pfalz“, so Schweitzer. „Es liegen aber nach wie vor keine konkreten Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der Hebammenvergütung vor.“ Das Kernproblem der exorbitant steigenden Versicherungsprämien, auf die die Hebammen selbst keinen Einfluss haben, bestehe nach wie vor. Sie stellt eine Bedrohung für den Berufsstand und damit für die Sicherung der Hebammenversorgung dar.
„Es wäre ein verheerendes Zeichen für die Berufsorientierung junger Menschen, wenn der Hebammenberuf untrennbar mit einem finanziellen Risiko verbunden wäre. Die Arbeit darf daher nicht als getan angesehen werden. Von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums müssen möglichst schnell konkrete Vorschläge für eine langfristige Entlastung der Hebammen von den Prämiensteigerungen vorgelegt werden“, forderte Minister Schweitzer. Der Minister sieht weiterhin eine Alternative, die die Haftung der Hebammen begrenzt und den Rest über einen staatlichen Fonds abbildet als bestmögliche Variante. „Bundesgesundheitsminister Gröhe liegen Bewertungen zu einer Vielzahl denkbarer Lösungsmöglichkeiten vor, seitdem der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Ende April 2014 veröffentlicht wurde. Es liegt nun an ihm, die notwendigen Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen und Handlungsbereitschaft zu zeigen.“
|
Freiberufliche Geburtshilfe
Finanzielle Entlastung
Gesundheitsminister Alexander Schweitzer begrüßt den Beschluss des Gesundheitsausschusses im Bundestag, wonach Hebammen, die freiberufliche Geburtshilfe zu Hause, in Geburtshäusern oder als Beleghebammen an Krankenhäusern anbieten vom 1. Juli 2014 an einen Zuschlag auf die von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlenden Geburtshilfeleistungen erhalten sollen.
