Es sei allerdings bemerkenswert, dass das Gesetz nach Auffassung der Bundesregierung nicht zustimmungspflichtig sei. „Die Länder, auch die SPD-geführten Landesregierungen, haben sich in der Vergangenheit immer konstruktiv gezeigt und die Bundesregierung bei den diversen Rettungsmaßnahmen unterstützt. Nun, wenn die Länder erneut in eine Mithaftung genommen werden sollen – für Rheinland-Pfalz kann das immerhin bis 354 Millionen Euro bedeuten – will die Bundesregierung uns kein Mitspracherecht einräumen.“
Kühl bedauerte zudem, dass „die Bundesregierung und mit ihr auch die Koalitionsfraktionen entgegen ersten Entwürfen eine Zwangsrekapitalisierung von Banken nicht in das Maßnahmenpaket aufgenommen hat. Durch diesen Verzicht auf ein wirksames Instrument, um systemrelevante Banken krisenfest zu machen und damit den Steuerzahler zu entlasten, beschränkt der Bund seine Handlungsfähigkeit. Ich hätte mir gewünscht, dass hier Gemeinwohlinteressen nicht hinter Partikularinteressen zurückstehen“, so der Finanzminister.