Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wird jetzt die Anhörung zu dem Gesetzentwurf einleiten.
Bildungsministerin Vera Reiß unterstrich: „Wir haben im vergangenen Jahr im Schulgesetz bereits die Voraussetzungen dafür verankert, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen auf der Basis eines freien Wahlrechts in unseren Schulen die Möglichkeit nutzen können, gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen unterrichtet zu werden. Viele Lehrkräfte stellen sich dieser Herausforderung schon jetzt engagiert und erfolgreich. Nun soll auch gesetzlich verankert werden, dass die entsprechenden Kompetenzen für den inklusiven Unterricht auf Seiten der Lehrkräfte in der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung weiterentwickelt und sichergestellt werden.“
Deshalb werden in allen Phasen der Lehrkräftebildung – vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis hin zu Fort- und Weiterbildung – aufeinander abgestimmt die pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen für den gemeinsamen und individuell fördernden Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen verbindlich verankert. So soll beispielsweise schon während des Studiums eines der beiden Orientierenden Praktika an einer Schwerpunktschule stattfinden. Im Vorbereitungsdienst wird die Vermittlung von Fähigkeiten zur Gestaltung von inklusivem Unterricht und zur Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams gestärkt. Während des Berufseinstiegs soll es zur Absicherung dieser Kompetenzen in den ersten beiden Berufsjahren eine begleitete Einarbeitungsphase geben. Weiterhin werden der Umgang mit heterogenen Lerngruppen und die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern als zentrale Bestandteile der Lehrkräftefort- und -weiterbildung festgeschrieben. Im Übrigen werden in dem Gesetz Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung gesetzlich geregelt. So werden zum Beispiel schuleigene Fortbildungsbudgets, die unter anderem für die innerschulische Weiterentwicklung zum inklusiven Lernen bereitgestellt werden sollen, im Gesetz verankert.
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Bildung
Fit für Inklusion
Die Qualifizierung für den inklusiven Unterricht wird für alle angehenden und für die bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Land künftig per Gesetz festgelegt. Mit der Zustimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften hat der Ministerrat dies heute im Grundsatz festgelegt.
