Die pauschalen Fördermittel seien eine wichtige Ergänzung zur Investitionskosten-Finanzierung der Krankenhäuser. Damit würden zum Beispiel kleinere Baumaßnahmen, Krankenhausbetten und medizinische Geräte bezahlt, sagte die Ministerin.
Die Auszahlung des Geldes ist Dreyers Angaben zufolge zum 1. Juni erfolgt. Die bisherigen Auszahlungstermine Juni und Dezember seien in diesem Jahr zusammengelegt worden, damit die Krankenhäuser möglichst schnell über die Mittel verfügen können. Die Landesregierung verspreche sich davon eine unmittelbar konjunkturbelebende Wirkung, sagte die Ministerin.
Über die Verwendung der pauschalen Fördermittel entscheiden die Krankenhäuser in eigener Zuständigkeit, gesonderte Anträge müssen dafür nicht gestellt werden. Die Höhe dieser Zuschüsse ergibt sich aus der Aufgabenstellung einer Klinik und vor allem aus der Zahl der im vergangenen Jahr behandelten Fälle. Damit wird aus Sicht des Ministeriums ein Anreiz geschaffen, die Verweildauer der Patienten so gering wie möglich zu halten. Außerdem zahlt die Landesregierung einen Zuschlag für jeden besetzten Ausbildungsberuf im Gesundheitsbereich.