Dadurch konnte insbesondere in Klein- und Kleinstbetrieben ein Innovationsschub ausgelöst werden. In innovativen Projekten der kosten- und personalintensiven betrieblichen Forschung und Entwicklung sorgten die geförderten neuen Mitarbeiter mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung dafür, dass neueste wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt und nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wurde.
Das erfolgreiche Förderprogramm wurde nunmehr aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen aus der Förderpraxis angepasst und auf die betriebliche Entwicklung insbesondere in jungen Technologieunternehmen weiter konzentriert. Außerdem wurden Anreize für eine Kooperation mit Forschungseinrichtungen gesetzt und nicht zuletzt der Aufwand der Zuwendungsempfänger weiter reduziert.
Die wesentlichen Vorteile der neuen Verwaltungsvorschrift: Stärkung des Wissenstransfers durch gesondert geförderte Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen statt nur zeitlicher begrenzter Betreuung, einheitlicher Grundfördersatz verknüpft mit Zuschlägen mit Anreizcharakter, verbesserte durchschnittliche Förderkonditionen in Verbindung mit dem Zuschlagssystems, weiter entwickelter Beitrag zur Begegnung des Fachkräftemangels und zur Fachkräftebindung bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Weitere Informationen und das elektronische Antragsformular gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.