| Grenzüberschreitender Bahnverkehr

Französische Bahnsteuer soll nicht erhoben werden

Die französische Bahnsteuer IFER ("Imposition forfaitaire sur les entreprises de réseaux“) soll nicht auf den grenzüberschreitenden Bahnverkehr angewandt werden. Das teilte der Vertreter Frankreichs heute bei der Sitzung der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission in Offenburg mit. Diese hatte sich auf Antrag von Clemens Nagel, dem Beauftragten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem Thema beschäftigt.
Bahngleise
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr wird nicht von der Steuer betroffen sein.

Ministerpräsident Kurt Beck begrüßte die Entscheidung der Regierung in Paris. "Weil diese Steuer den wirtschaftlichen Betrieb der Bahnstrecken ins Elsass und in andere grenznahe Gebiete gefährdet hätte, habe ich im Sommer schriftlich beim französischen Haushaltsminister François Baroin dagegen protestiert. Ich freue mich zu hören, dass die berechtigten Einwände aus Rheinland-Pfalz und anderen betroffenen Regionen gehört und berücksichtigt worden sind. Die Mitteilung, dass der grenzüberschreitende Personenverkehr auf der Schiene von IFER ausgenommen wird, ist eine gute Nachricht für die Menschen in den Grenzregionen zu Frankreich“, sagte Beck am Nachmittag in Mainz.

Die französische Regierung hat vor, den Bahnverkehr in Frankreich ab 2011 mit einer Pauschalsteuer zu belegen. Triebwagen, Loks und Waggons, die das französische Schienennetz befahren, sollen unabhängig von der zurückgelegten Strecke pauschal mit Beträgen von bis zu 35.000 Euro pro Jahr und Fahrzeug belastet werden. Dies hätte dazu geführt, dass die DB Regio AG trotz geringer Fahrstrecken auf französischem Gebiet alleine für den Nahverkehr nach Wissembourg und Lauterbourg im Elsass mit Steuern in Höhe von 400.000 bis 500.000 Euro pro Jahr belegt worden wäre, was die Rentabilität der Strecke in Frage gestellt hätte.

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