| Medienstaatsvertrag

Freigabe des Medienstaatsvertrages durch EU-Kommission ist wichtiges Etappenziel

„Wir waren immer davon überzeugt, dass der Medienstaatsvertrag einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in Deutschland und Europa leistet. Daher begrüße ich die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Staatsvertrag im Rahmen des Notifizierungsverfahrens freizugeben. Wir haben damit ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht. Nach Unterzeichnung durch die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder kann der Medienstaatsvertrag nun zügig den Länderparlamenten zur Ratifikation vorgelegt werden. Ich bin optimistisch, dass er im Herbst in Kraft treten kann“, sagte die Bevollmächtigte des Landes für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab.
Staatssekretärin Heike Raab
Staatssekretärin Heike Raab

Staatssekretärin Raab erläuterte weiter: „Der Medienstaatsvertrag ist als Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses eines der wichtigsten medienpolitischen Vorhaben der letzten Jahre in Deutschland. Er setzt Vereinbarungen der gemeinsamen Kommission von Bund und Ländern zur Medienkonvergenz um und gibt wichtige Antworten auf zentrale Fragen und Herausforderungen einer digitalisierten Medienwelt. Welche Bedeutung gerade die großen Plattformen, wie Google und Facebook bei der Verbreitung medialer Informationen haben, zeigt sich auch jetzt gerade während der Corona-Pandemie. Die Anstrengungen der Anbieter, Fake-News einzudämmen und die Sichtbarkeit seriöser Informationen zu erhöhen, begrüße ich. Diese freiwilligen Maßnahmen während der Krise ersetzen jedoch keine allgemeingültigen rechtlichen Leitplanken, wie sie der Medienstaatsvertrag vorsieht. Insoweit danke ich auch der Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission Margrethe Vestager, die die Notwendigkeit einer Regulierung in der vergangenen Woche ebenfalls noch einmal betont hat. Die Sicherung von Medienpluralismus im Sinne der bereits in den Verträgen niedergelegten kulturellen Vielfalt Europas steht in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Dieser Verantwortung werden wir mit dem Medienstaatsvertrag gerecht.“

Hintergrund:

Die Regelungen des Medienstaatsvertrages unterliegen einer sogenannten Notifizierungspflicht. Dieses Verfahren gibt der EU-Kommission Gelegenheit, geplante Gesetzesvorhaben auf die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu überprüfen. Hierzu hat die EU-Kommission ab Übermittlung des Entwurfes drei Monate Zeit. Innerhalb dieser Zeit darf der notifizierende Mitgliedstaat die betreffenden Regelungen nicht in Kraft setzen. Diese sogenannte Stillhaltefrist endete für den Medienstaatsvertrag mit Ablauf des 27. April 2020.

Zum notifizierten Entwurf des Medienstaatsvertrages hat die EU-Kommission sogenannte Bemerkungen abgegeben. Bemerkungen werden übermittelt, wenn der notifizierte Entwurf dem EU-Recht entspricht, aber Fragen zur Auslegung oder praktischen Handhabung einzelner Bestimmungen aufwirft.

 

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