"Hinzu kommt, dass von der Freizügigkeit nicht nur die Arbeitssuchenden profitieren, sondern auch die Kommunen hier im Land, in denen Menschen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Arbeit finden“, so die Ministerpräsidentin.
Der EU-Ministerrat hat am 14. April 2014 die Richtlinie über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Arbeitnehmerechte im Rahmen der Freizügigkeit verabschiedet, nachdem das Europäische Parlament bereits im März zugestimmt hatte. Die Richtlinie fördert die Unterstützung und juristische Beratung von EU-Wanderarbeitnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte durch eine oder mehrere Stellen auf nationaler Ebene. Bestehende rechtliche Barrieren im Arbeitsalltag mobiler EU-Bürger sollen dadurch abgebaut und der Zugang zu Informationen vereinfacht werden. Die Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ist ein komplexes, aber auch intensiv diskutiertes Thema. So wurde in der jüngsten Vergangenheit häufig über den Zuzug von Migrantinnen und Migranten aus Südosteuropa debattiert. Es ist unbestritten, dass mit der Freizügigkeit auch Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sowie die Europäische Gemeinschaft insgesamt verbunden sind. Doch Fakt ist auch, dass ein Großteil der Menschen, die aus Südosteuropa nach Deutschland einwandern, einen Berufsabschluss haben und sich problemlos und gewinnbringend in unsere Gesellschaft integrieren“, betonte Ministerpräsidentin Dreyer.
So würden mehrere internationale Studien, unter anderem der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des Centre for European Reform, übereinstimmend bestätigen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten mit Blick auf die öffentlichen Finanzen des Aufnahmelandes grundsätzlich Nettozahler sind. In Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen würden sie demnach mehr in die Haushalte der Aufnahmeländer einzahlen, als sie in Form von Leistungen erhalten, da sie im Schnitt jünger und erwerbsaktiver als die inländischen Arbeitskräfte der Aufnahmeländer sind.
„Die Schaffung eines freizügigen, integrativen und sicheren Europas ist eines der Kernhandlungsfelder, auf denen sich die rheinland-pfälzische Landesregierung europapolitisch engagieren will“, unterstrich Ministerpräsidentin Dreyer. Forderungen nach Beschränkung der Freizügigkeit würden dagegen den europäischen Grundwerten widersprechen, die europäische Integration verhindern und die in einigen Ländern verbreiteten nationalistischen Tendenzen fördern.
Seit 1994 richten die Länder gemeinsam mit der Bundesregierung, der EU-Kommission und dem EU-Parlament jährlich im Mai die Europawoche aus. Sie findet in diesem Jahr vom 2. bis 11. Mai statt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer nimmt die Europawoche zum Anlass, um sich zu unterschiedlichen Themen Europas zu äußern.