Entsprechend müssten die Mineralölkonzerne dann offen legen, dass rein wirtschaftliche Zwänge und nicht lediglich die Gewinnmaximierung eine Erhöhung begründeten.
Eine Beweislastumkehr ist bereits bei der Preishöhenkontrolle für Strom und Gas (§29 GWB) eingesetzt worden. "Der Bund muss sich die Werkzeuge zulegen, um einer Preiswillkür an den Tankstellen einen Riegel vorschieben zu können“, forderte der Minister. Die immer wiederkehrenden Preisrunden vor Feiertagen und Ferienzeiten empörten nicht nur die Verbraucher, sondern legten auch einen konkreten Verdacht nahe, der dann von den Mineralölkonzernen stichhaltig entkräftet werden müsste, so Hering.
Gleichzeitig forderte Minister Hering Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle auf, sich bei der EU-Kommission für eine Entflechtung der Energie- und Mineralölkonzerne einzusetzen, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen.