| Wohngeld

Für bezahlbares Wohnen

Der Bundesrat hat am Freitag die Erhöhung des Wohngelds unterstützt. Die für den Vollzug des Wohngeldrechtes zuständige rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte diese Entscheidung.
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit ca. 49.000 Menschen, die Wohngeld erhalten; Bild: dpa
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit ca. 49.000 Menschen, die Wohngeld erhalten; Bild: dpa

Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit ca. 49.000 Menschen, die Wohngeld erhalten.

Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dank der angepassten Leistungshöhe und Miethöchstbeträge wird die Zahl dann voraussichtlich auf über 80.000 steigen.
Doris Ahnen betonte, dass Rheinland-Pfalz sich für eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes eingesetzt habe und sicherstellen wolle, dass alle wohngeldberechtigten Haushalte in Rheinland-Pfalz das erhöhte Wohngeld zügig ausgezahlt bekommen. „Das Wohngeld ist neben der Objektförderung der sozialen Wohnraumförderung ein zweites wichtiges Instrument, um bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten“, so Doris Ahnen.

2012 erhielt ein wohngeldberechtigter Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Nach der Reform werden es im Durchschnitt 186 Euro im Monat sein. Ahnen: „Vor allem in unseren Regionen mit hohen Mieten wie in Rheinhessen entlang der Rheinschiene oder auch der Region Trier sollen Haushalte mit geringerem Einkommen deutlich entlastet werden, indem die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich stark erhöht werden.“ Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. „Die soziale Mischung in den Ballungsregionen bleibt damit erhalten", sagte Ahnen. Aber auch in den anderen Regionen werde es durch die Erhöhung der sogenannten Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent zu deutlichen Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen, die auch der Entwicklung der Warmmieten Rechnung tragen. Die Leistungsverbesserungen werde gerade Familien und Rentnern zu Gute kommen, so die Ministerin.

Ahnen wies darauf hin, dass das Wohngeld beantragt werden müsse. „Wer sich unsicher ist, ob er zum Kreis der Berechtigten nach der neuen Rechtslage zählt, sollte sich ab November bei der zuständigen Wohngeldbehörde informieren und im Zweifel einen Antrag stellen“, empfahl die Ministerin.

„Neben Mietpreis- und Kappungsgrenze und unseren verstärkten Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau ist das ein weiteres wichtiges Element, die Wohnungskosten für die Menschen erträglich zu halten“, sagte die Finanzministerin.

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