„Durch das Transparenzgesetz sollen die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz künftig jederzeit Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung haben. Damit will die Landesregierung die Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer machen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der heutigen Plenarsitzung.
Bisher mussten die Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Zugang zu Informationen durch einen Antrag geltend machen. Mit dem Transparenzgesetz wird für die Verwaltung die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von im Gesetz festgelegten Informationen auf einer Transparenz-Plattform festgeschrieben. „Durch den schnellen und unkomplizierten Zugang zu Informationen verbessern sich die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten. Mehr Teilhabe bedeutet auch mehr Demokratie“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Im Übrigen setze die Landesregierung mit dem Transparenzgesetz auch eine zentrale Empfehlung der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung um.
Bereits bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sei die Landesregierung innovativ vorgegangen und habe die vorgeschriebene Verbändeanhörung durch ein breit angelegtes Bürgerbeteiligungsverfahren ergänzt. „Damit wollen wir den parlamentarischen Beratungen weder vorgreifen noch sie ersetzen. Es ging vielmehr darum, die Öffentlichkeit zu informieren und vor allem mit betroffenen Zielgruppen den Dialog zu suchen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zahlreiche Anregungen seien in den Gesetzestext eingeflossen. Viele Kommentare und Vorschläge würden die Umsetzung betreffen, etwa die Nutzerfreundlichkeit der Transparenz-Plattform oder die Befähigung zum Umgang mit Daten.
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Transparenzgesetz
Für mehr Teilhabe
Der Landtag hat am Mittwoch erstmals über den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Transparenzgesetz beraten.

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