Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich die tägliche Nahrung aus einem vielfältigen Angebot unterschiedlichster Lebensmittel zusammenstellen.
„Einige der angebotenen Lebensmittel lassen sich unter dem Stichwort ‚functional food’ oder ‚funktionelle Lebensmittel’ zusammenfassen. Diese Lebensmittel sollen bei normalem Verzehr einen zusätzlichen positiven Einfluss auf die Gesundheit haben. Dazu werden den Lebensmitteln bestimmte Stoffe, zum Beispiel Vitamine, Mineralstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe zugesetzt. Allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere denen, die sich wegen teils gegensätzlicher Aussagen zum gesundheitlichen Nutzen der funktionellen Lebensmittel verunsichert fühlen, ist eher eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung zu empfehlen“, so Hartloff.
Für die Sicherheit dieser Lebensmittel ist nach europäischem Recht der Hersteller verantwortlich. Zusätzlich unterliegen diese sehr unterschiedlichen Lebensmittel auch speziellen europarechtlichen Regelungen. So dürfen einem Lebensmittel nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden.
Manche der funktionellen Lebensmittel fallen zudem unter die Definition eines neuartigen Lebensmittels und benötigen eine Genehmigung vor dem Inverkehrbringen.
Auch die Auslobung gesundheitsbezogener Eigenschaften ist europarechtlich geregelt. Gesundheitsbezogene Angaben dürften demnach nur nach wissenschaftlicher Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit verwendet werden. Die Bestimmungen der Verordnung werden nach und nach umgesetzt.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht beirren lassen. Eine vollwertige und ausgewogene Ernährung ist auch mit herkömmlichen Lebensmitteln problemlos möglich und sorgt für eine optimale Versorgung mit wichtigen Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen", erklärte Hartloff.