| 60 Jahre Bundesverfassungsgericht

Garant für Menschenwürde und Freiheitsrechte

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat als Hüter unserer Verfassung immer wieder die Bedeutung der Menschenwürde und der Freiheitsrechte betont", sagte Ministerpräsident Kurt Beck aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichtes.
Göttin Justizia; Bild: rlp-Archiv

"Mit seinen wegweisenden Entscheidungen hat das Gericht in den vergangenen sechs Jahrzehnten Rechtsgeschichte geschrieben", sagte Beck weiter.

Der Ministerpräsident würdigte die Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes und betonte, dass der „Gang nach Karlsruhe" zu einem feststehenden Begriff geworden sei. Wer sich in seinen Grundrechten verletzt fühle, könne sich an die Karlsruher Richter wenden. „Über das Mittel der Verfassungsbeschwerde hat schließlich jeder Bürger Zugang zum obersten deutschen Gericht“, sagte der Ministerpräsident, der auch an die Bestrebungen des Bundesverfassungsgerichtes aus der jüngsten Vergangenheit erinnerte, die Güter Freiheit und Sicherheit vor dem Hintergrund sich ändernder Bedrohungslagen und schnellem technischem Fortschritt in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Wie wohl keiner anderen staatlichen Einrichtung sei es dem Bundesverfassungsgericht gelungen, das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen, unterstrich der Ministerpräsident. Kurt Beck: „In der öffentlichen Wahrnehmung gilt das Gericht als Garant für die Beachtung der Grundrechte in unserem Staatssystem. Die Bedeutung unseres Bundesverfassungsgerichtes wird nicht zuletzt auch dadurch deutlich, dass es international allerhöchstes Renommee genießt.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident nahm am Mittwoch am Festakt zum Jubiläum des Gerichtes in Karlsruhe teil.

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