„Wir führen einen konstruktiven und vertrauensvollen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich begrüße sehr, dass wir einen Weg gefunden haben, wie die zusätzlichen Finanzmittel des Bundes verteilt werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. An dem Treffen nahmen seitens der Landesregierung Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Innenstaatssekretär Günter Kern und der Chef der Staatskanzlei Clemens Hoch teil.
Im Bezug auf die Bundesmittel zur Integration von Flüchtlingen soll kurzfristig ein Gesetzgebungsverfahren im Landtag zur Regelung der Verteilung eingeleitet werden. Ausgangspunkt waren die Bundesmittel, die Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. Juli 2016 zur Verfügung stehen. Die Integrationspauschale umfasst dreimal bundesweit 2 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern in den Jahren von 2016 bis 2018 zahlt. „Noch im Jahr 2016 sollen die Kommunen ein Drittel der dem Land insgesamt zustehenden Finanzmittel aus der Integrationspauschale des Bundes erhalten. Das bedeutet, dass die Kommunen sehr zeitnah in Höhe von 96 Millionen Euro entlastet werden. Die in den Jahren 2017 und 2018 fließenden weiteren jeweils 96 Millionen Euro vom Bund verbleiben dem Land als Beitrag zur Finanzierung seiner Integrationskosten“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Zusätzlich erhalten die Kommunen wie bereits im vergangenen Jahr auch im Jahr 2016 eine Abschlagszahlung von 44 Millionen Euro auf im Folgejahr fällige Landesleistungen nach dem Landesaufnahmegesetz.
„Die vorgesehene Regelung stellt sicher, dass Land und Kommunen weiterhin zusammen die große Herausforderung der Integration von Flüchtlingen bewältigen können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben in dem Gespräch auch erörtert, wie in Rheinland-Pfalz mit den vom Bund bereitgestellten weiteren Entlastungsmitteln umgegangen werden soll. Die Kommunen hatten in dem Gespräch die Erwartung geäußert, dass ihnen das Geld vollständig zustehe. Ausgangspunkt war die mit dem Bund verhandelte Entlastung um bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2018, die nach einem Gesetzentwurf des Bundes in Höhe von 4 Milliarden Euro an die Kommunen und in Höhe von einer Milliarde Euro an die Länder fließt.
Die rheinland-pfälzischen Kommunen werden nach dem Ergebnis des Gesprächs auch von den 48 Millionen Euro, die ans Land fließen, profitieren. Hierzu gehen die Mehreinnahmen des Landes Rheinland-Pfalz von 48 Millionen Euro mit dem regulären Verbundsatz von 21 Prozent in den kommunalen Finanzausgleich ein, sodass die Kommunen einen Anteil von 10 Millionen Euro erhalten werden. „Es wird darüber hinaus ein Weg gefunden werden, wie dieses Geld ohne zeitliche Verzögerung bei den Kommunen ankommen wird“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen zu.