| Kriminalität

Gemeinsam für schnelle Opferhilfe

Niemand ist darauf vorbereitet, dass er Opfer einer Gewalttat werden könnte. Wenn ein solch einschneidendes Ereignis eintritt, ist es umso wichtiger, schnell kompetente Hilfe und eine einfühlsame und verlässliche Beratung und Begleitung zu finden. Das ist das Ziel einer neuen Vereinbarung für mehr Zusammenarbeit.
Wappen der Polizei in Rheinland-Pfalz (Symbolbild); Bild: dpa
Wappen der Polizei in Rheinland-Pfalz (Symbolbild); Bild: dpa
Unterzeichnung des Kooperationsvertrags; Bild: LSJV
Unterzeichnung des Kooperationsvertrags; Bild: LSJV

Um diese festzuschreiben und weiterzuentwickeln trafen sich heute in Mainz die fünf Polizeipräsidenten und der Präsident des Landeskriminalamtes mit dem Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Werner Keggenhoff und unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung zu Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe.

Zielsetzung der Kooperationsvereinbarung ist die weitere Verbesserung der Hilfe für Opfer von Gewalttaten in Rheinland-Pfalz. Die Kooperationsvereinbarung soll insbesondere die Möglichkeiten staatlicher Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bekannter machen und damit für eine schnelle Information sowie rasche und effektive Hilfe für die Gewaltopfer sorgen. Dazu gehört insbesondere die frühe therapeutische Hilfe in den vier OEG-Trauma-Ambulanzen Mainz, Kaiserslautern, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Trier.

Die Unterzeichner – Landesamt und Polizeipräsidien verpflichten sich in der Kooperationsvereinbarung zu einer noch direkteren Zusammenarbeit. Bei allen rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien und dem Landeskriminalamt sind z.B. Opferschutzbeauftragte tätig, die opferschutzbezogene Maßnahmen koordinieren, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei Fragen zur Verfügung stehen, interne Fortbildungen durchführen, Informationsmaterial bereit halten, Netzwerke zu externen Hilfeeinrichtungen aufbauen und mit diesen zusammen arbeiten. Die Opferschutzbeauftragten stehen auch dem LSJV als Ansprechpartner zur Verfügung.

Da Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte fast immer die ersten Ansprechpartner für Opfer sind, ist es wichtig, dass diese über die staatlichen Leistungen nach dem OEG gut informiert sind und Gewaltopfer, insbesondere bei schweren Gewalttaten, frühzeitig auf die Antragstellung und die Leistungen des OEG hinweisen können. Das LSJV unterstützt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Fortbildungsveranstaltungen über die Leistungen nach dem OEG. Außerdem wird für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein kurzer Draht zu den Fachleuten des LSJV ermöglicht, wenn sie Fragen zum OEG haben.

Beamtinnen und Beamten der Polizei und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes unterstützen sich auch durch die gegenseitige Weitergabe der für die Opfer wichtigen Informationen und Formulare.

„Wir dürfen Gewaltopfer in dieser Ausnahmesituation nicht allein lassen“, stellte Präsident Keggenhoff fest. „Gemeinsam mit der Polizei gelingt die Hilfe am besten.“

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