| Genitalverstümmelung

"Genitalverstümmelung“ bekämpfen

"Eine Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht mit der Achtung kultureller Traditionen unterschiedlichster Art." Das betonte Justizstaatssekretärin Beate Reich anlässlich einer Podiumsdiskussion zum Thema "Genitalverstümmelung" im Festsaal der Staatskanzlei in Mainz.

Auf Antrag verschiedener Bundesländer und Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat Mitte Februar 2010 einen Gesetzesentwurf zur Genitalverstümmelung beschlossen und beim Bundestag eingebracht. Dieser sieht die Schaffung eines völlig neuen eigenständigen Straftatbestandes vor, durch den die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in ähnlicher Weise mit Freiheitsstrafe "nicht unter zwei Jahren“ sanktioniert werden soll.

Die Bundesregierung habe mitgeteilt, dass sie derzeit prüfe, ob es aufgrund des im Oktober in Kraft getretenen "Zweiten Opferrechtsreformgesetzes" überhaupt weiterer gesetzgeberischer Maßnahmen bedürfe, so Reich.

"Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung derzeit von einer detaillierten Bewertung des Gesetzentwurfs des Bundesrates abgesehen. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, unakzeptabel und wird auch dem Thema nicht gerecht. Es ist unverständlich, warum es der Bundesregierung so schwer fällt, in dieser Menschenrechtsfrage gemeinsam mit dem Bundesrat ein deutliches Signal zu setzen."

Die Verbesserung der strafrechtlichen Möglichkeiten sei aber nur die eine Seite, die man in Angriff nehmen müsse. "Die andere Seite ist die Verbesserung der Prävention, denn wir alle wollen, dass entsprechende Straftaten gar nicht erst geschehen. Präventive Maßnahmen, unter anderem Aufklärungskampagnen, sind genauso zur erfolgreichen Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzung erforderlich wie eine konsequente Strafverfolgung. Dafür wird sich diese Landesregierung einsetzen", bekräftigte Reich.

Reich äußerte sich auch zur Thematik der ärztlichen Schweigepflicht. "Es ist sicherlich möglich über eine gesetzlich geregelte Pflicht von Ärztinnen und Ärzten nachzudenken, Fälle von bevorstehenden, aber auch erfolgten Genitalverstümmelungen melden zu müssen. Hierbei wird natürlich zu bedenken sein, ob eine solche Anzeigepflicht im Ergebnis auch dazu führen könnte, dass zur Vermeidung des Entdeckungsrisikos fortan weniger Frauen und Mädchen ärztliche Hilfe suchen. Das ist ganz gewiss nicht das, was wir wollen. Die Vor- und Nachteile müssen also genauestens gegeneinander abgewogen werden", so Reich abschließend.

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