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Genitalverstümmelung ist Menschenrechtsverletzung

Zum Internationalen Gedenktag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar, der unter dem Motto "Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ steht, machten Christoph Habermann, Staatssekretär im Frauenministerium, und Justizstaatssekretärin Beate Reich heute in Mainz auf das grausame Ritual gegenüber Mädchen und jungen Frauen aufmerksam. "Diese besonders schwere Form der Menschenrechtsverletzung, die durch Wanderungs- und Migrationsbewegungen auch in unserem Land angekommen ist, muss bekämpft werden“, betonten beide Politiker.
Autorin Waris Dirie ist eine der bekanntesten Kämpferinnen gegen die Genitalverstümmelung.

Weltweit sind 150 Millionen Frauen und Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden meist bei vollem Bewusstsein die äußeren Genitalien teilweise oder vollständig entfernt. Die Betroffenen leiden ihr Leben lang an den Folge dieses Eingriffs.

Bei der Bekämpfung stünden Information und Aufklärung an erster Stelle, gefolgt von konkreter Hilfe und Unterstützung für gefährdete Mädchen und betroffene Frauen. Aber auch Strafandrohung und Strafverfolgung seien wichtige Instrumente im Kampf gegen die Verstümmelung, erklärte Habermann. Deshalb arbeite das Frauenministerium eng mit dem Justizministerium zusammen.

Als Teil der Aufklärungs- und Präventionsarbeit hatte das Justizministerium bereits im Juni letzten Jahres eine Podiumsdiskussion mit staatlichen und nichtstaatlichen Experten veranstaltet. Am 24. Januar 2011 hatten Habermann und Reich die Fotoausstellung "Wir schützen kleine Wüstenblumen“ des Vereins Tabu e.V. zum Thema Genitalverstümmelung im Landgericht Mainz eröffnet. Beide Staatssekretäre unterstützen ausdrücklich den Landesvorsitzenden der Frauenärzte in Rheinland-Pfalz, Dr. Werner Harlfinger, der sich hier und in Äthiopien persönlich gegen Genitalverstümmelung engagiert.

"Ein wichtiges Signal war auch die Bundesratsinitiative, der Rheinland-Pfalz 2010 beitrat und die auf die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands der Genitalverstümmelung abzielt“, erläuterte Reich. Damit bekräftige die Landesregierung ihre Haltung, dass diese Menschenrechtsverletzung mit den Mitteln des Strafrechts nachdrücklich verfolgt werden müsse.

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