„Ich sehe in der aktuellen Entscheidung der Verfassungsrichter ein deutliches Signal für die Unabhängigkeit der Gremien des ZDF und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt.“ Das Gericht habe aber auch deutlich gemacht, dass es nicht Ziel sein kann, die Politik umfassend aus den Gremien des ZDF auszuschließen. Auch dies sei ein wichtiger Aspekt.
Die nun vorliegende Entscheidung müsse im Länderkreis eingehend ausgewertet und mit Blick auf die notwendigen staatsvertraglichen Anpassungen analysiert werden. Das Bundesverfassungsgericht mache einerseits teilweise klare Vorgaben hinsichtlich des Anteils der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den jeweiligen Gremien. Danach darf dieser Anteil insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen. Andererseits eröffnet es den Ländern als Staatsvertragsgebern den notwendigen Gestaltungsspielraum, um die erforderlichen Weichenstellungen im Konsens vornehmen zu können.
„Unser gemeinsames Ziel muss es nun sein, eine den Leitlinien der Entscheidung entsprechende zukunftsfähige Gesamtstruktur bei der Zusammensetzung und den Verfahren der Binnenkontrolle durch die Gremien abzubilden“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. „Das Bundesverfassungsgericht hat uns diesbezüglich eine Frist zur Umsetzung der notwendigen staatsvertraglichen Änderungen bis 30. Juni 2015 eingeräumt.“
Der nun zu Ende gegangene Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht ist der Schlusspunkt eines langen und intensiven Diskussionsprozesses. Diese auch öffentlich geführte Diskussion fand ihren Ursprung in den Vorgängen um die Besetzung der Stelle des Chefredakteurs beim ZDF Ende 2009. Hierdurch waren Fragen aufgeworfen worden, die den zulässigen Einfluss von Staat und Politik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrafen. Rheinland-Pfalz hatte im Januar 2011 den entsprechenden Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
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Entscheidung ZDF-Staatsvertrag
Gericht gibt deutliches Signal
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag nun Klarheit geschaffen und den Ländern wertvolle Hinweise für eine staatsferne Gesamtstruktur der ZDF-Gremien gegeben. Das betrifft sowohl die Besetzung der Gremien als auch bestimmte Verfahrensmechanismen wie beispielsweise notwendige Regelungen zur Transparenz der Gremienarbeit“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
