Kühl betonte jedoch, dass die jetzt vereinbarte Finanzierung in einer erhöhten Neuverschuldung bestehe, die – jedenfalls was den Beitrag der Länder betreffe – in den nächsten 20 Jahren zurückbezahlt werde. Die Rückzahlung könne, weil ab dem Jahr 2020 die neue Schuldenregel und damit ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot für die Länder gilt, nicht durch eine erneute Kreditaufnahme finanziert werden. Daher werden höhere Steuereinnahmen oder ein geringeres Leistungsangebot der Länder in der Zukunft die unvermeidliche Folge sein. „Das ist unter ökonomischen und intergenerativen Verteilungsgesichtspunkten nicht leicht zu begründen“, sagte Kühl.
„Wir brauchen auch in Zukunft eine ausreichende Einnahmebasis, um handlungsfähig zu bleiben und bei Schäden aufgrund von Naturkatastrophen und bei der Verhinderung zukünftiger Katastrophen helfen zu können. Dies können die Länder nur, wenn sichergestellt ist, dass in den nächsten vier Jahren auf weitere Steuersenkungen zulasten ihrer Haushalte verzichtet wird“, so Kühl weiter.
In der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortzahlung der so genannten Entflechtungsmittel bis 2019 – also den Zahlungen des Bundes an die Länder für Hochschulbau, Bildungsplanung, sozialen Wohnungsbau und ÖPNV –, die von allen Ländern bereits seit längerem gefordert wurde, sieht Kühl einen fairen Kompromiss. „Die Länder erhalten so endlich die dringend benötigte Planungssicherheit“, sagte Kühl.