Das Landesgesetz ist im vergangenen Oktober in Kraft getreten und ergänzt das seit 2012 bestehende Bundesgesetz. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Landesamtes wurden 1.032 Anträge auf Anerkennung im Jahr 2013 gestellt, davon 513 Anträge in Berufen, die durch Landesrecht geregelt sind. Im Jahr 2012 waren es 621 Anträge, ausschließlich in Berufen, die durch Bundesrecht geregelt sind.
Wirschaftsministerin Eveline Lemke: „Ziel der Gesetze ist es, gut ausgebildeten Menschen aus anderen Ländern hierzulande berufliche Chancen zu eröffnen. Das gelingt zunehmend und ist ein wirksamer Beitrag zur Willkommenskultur. Die Berufsqualifikationsgesetze sind eine Chance für die Fachkräftesicherung der Unternehmen. Die Arbeitgeber können mit der Berufsanerkennung leichter überschauen, ob ein ausländischer Abschluss dem deutschen entspricht. Maßstab sind die Qualifikationsanforderungen des deutschen Referenzberufes.“
Von den Personen, die im vergangenen Jahr die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragt haben, waren fast 70 Prozent Frauen. In der Mehrzahl stellten Krankenpflegerinnen und –pfleger, Ärztinnen und Ärzte und Erzieherinnen und Erzieher Anträge. Für diese »reglementierten Berufe« ist eine erfolgreiche Gleichwertigkeitsprüfung Voraussetzung für den Berufszugang. Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller hatten ihre Ausbildung in der Europäischen Union (552), im übrigen Europa (255) oder in einem asiatischen Land absolviert (144).
In den 309 nach Landesgesetz abgeschlossenen Verfahren war in 162 Fällen die ausländische Berufsausbildung gleichwertig mit der deutschen Berufsausbildung. Die Antragsteller durften sofort in ihrem Beruf arbeiten. In weiteren 69 Fällen dürfen die Antragsteller nach einer Qualifizierungsmaßnahme in ihrem Beruf arbeiten. 204 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Das Landesgesetz und die entsprechenden Regelungen in anderen Fachgesetzen legen die Anerkennung solcher ausländischen Berufe fest, die im Landesrecht geregelt sind. Dazu zählen Erzieher/innen, Altenpflegehelfer/innen und eine Vielzahl schulischer Ausbildungsberufe. Das Landesgesetz bezieht sich auf rund 100 landesrechtlich geregelte Berufe. Es ergänzt das gleichnamige Gesetz des Bundes, das sich auf etwa 400 bundesrechtlich geregelte Berufe, darunter alle Berufe des Dualen Ausbildungssystems, bezieht.
Weitere Informationen finden Sie auf der <link http: www.mwkel.rlp.de wirtschaft berufsqualifikation _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Webseite des Wirtschaftsministeriums
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